Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Wir erledigen für Sie alle Arbeiten rund um die Haupt- und Abgasuntersuchung.
Hierbei können wir im Vorfeld klären, ob und welche Arbeiten für eine erfolgreiche HU-Vorführung oder Abgasuntersuchung notwendig werden und in welchem Umfang und Preisrahmen sich diese bewegen.
Alle Maßnahmen und Reparaturen werden fachmännisch und mit Ersatzteilen in Erstausrüster-Qualität durchgeführt.
HU / AU Vorbereitung und Prüfung von Fahrzeugen bis 3,5t
Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO wird bei uns vor Ort, jeweils am
Dienstagmorgen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr von einem GTÜ Prüfingenieur
und am
Freitagnachmittag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr von einem DEKRA Prüfingenieur
durchgeführt.
Abgasuntersuchungen (AU) für Benzin- und Dieselfahrzeuge können bei uns täglich nach Terminabsprache durchgeführt werden.
Vorabcheck
Auf Wunsch führen wir einen Vorabcheck durch und überprüfen Zustand, Funktion, Ausführung und Wirkung der prüfungsrelevanten Baugruppen Ihres Fahrzeugs.
Dazu gehören:
- Bremsanlage
- Lenkung
- Beleuchtung
- Achsen, Räder, Aufhängungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
- Umweltverträglichkeit (Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und Flüssigkeiten)
- Sichtverhältnisse
Direktvorführung
Sollten bei der Überprüfung eventuelle Mängel festgestellt werden, können wir nach persönlicher Absprache mit Ihnen die erforderlichen korrektiven Arbeiten sofort vornehmen.
So sparen Sie Zeit und unnötige Kosten, die mit einer Nachuntersuchung verbunden sind.
Feinstaubplaketteumweltplakette
Fit für die Umweltzonen
Mittlerweile haben bereits über 60 Städte eine Umweltzone eingerichtet. Mehr als 20 Städte alleine in NRW schließen Fahrzeuge mit roter Plakette komplett aus. In Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Hannover, Leipzig, Osnabrück und Stuttgart kommen Fahrzeuge ohne grüne Plakette nicht mehr in den innerstädtischen Bereich. Weitere Städte haben eine Verschärfung ihrer Umweltzonen auf grün angekündigt, wie beispielsweise München und Augsburg im Oktober 2012. Bei einem Verstoß droht seit dem 1. Mai 2014 ein Bußgeld von 80 €.
Wir statten Ihr Fahrzeug direkt mit der passenden Feinstaubplakette aus oder rüsten Ihr Dieselfahrzeug mit einem passenden Feinstaubfilter / Dieselpartikelfilter aus. Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein mit.